Amtliche Vermessung

Amtlicher Lageplan

Für Ihren Bauantrag oder die Beantragung einer Baulast benötigen Sie einen Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Dieser Lageplan wird aus amtlichen Unterlagen, örtlicher Messung sowie den Planungsunterlagen des Architekten erstellt. Es gehen dabei auch baurechtliche Informationen wie z.B. Abstandsflächen, das Maß der baulichen Nutzung und Höhenangaben ein.

Teilungsvermessung

Sie möchten Ihr Grundstück in mehrere Flächen aufteilen. Falls das Grundstück bereits bebaut ist, muss diese Grundstücksteilung zunächst bei der Gemeinde genehmigt werden. Hierzu bereiten wir alle Unterlagen, die Sie zur Vorlage bei der Behörde benötigen vor. Anschließend führen wir die Vermessung in der Örtlichkeit aus und kennzeichnen die neuen Grenzen durch dauerhafte Markierungen. Danach zeigen und erläutern wir die neuen und alten Grenzen der Flächen im Rahmen eines Grenztermines allen Beteiligten vor Ort. Alle Messungsergebnisse und Berechnungen werden dann dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht. Als Ergebnis erhalten Sie vom Katasteramt die neuen Flurstücksbezeichnungen. Damit kann der Notar Kaufverträge schließen und die grundbuchliche Umschreibung beantragen. Gerne beraten wir Sie zum Ablauf Ihrer Teilung, einer möglichen Grenzziehung und arbeiten selbstverständlich eine Kostenaufstellung für Ihr persönliches Vorhaben aus.

Grenzanzeige / Grenzvermessung

Eine Grenzanzeige oder Grenzvermessung ist immer dann erforderlich, wenn Unklarheiten über die örtliche Lage der Grenze besteht. Beim Bau eines Zauns, Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbarn oder auch vor dem Verkauf eines Grundstücks kann es sinnvoll sein, die Grenzen anzeigen zu lassen. Damit bieten wir ein hohes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten und beugen künftigen Auseinandersetzungen über den Grenzverlauf vor. Grundlage für eine Amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung ist immer der Amtliche Katasternachweis. Die durch uns dokumentierten Ergebnisse sind selbstverständlich gerichtsfest.

Gebäudeabsteckung / Bauüberwachung

Zu Beginn der Bauarbeiten für ein neues Gebäude muss dieses in der Örtlichkeit abgesteckt werden. Nur damit ist gewährleistet, dass sowohl die Größe als auch die Lage des Bauvorhabens zu den Grundstücksgrenzen und anderen Gebäuden eingehalten wird. Wir erstellen hierbei über jede Absteckung ein Protokoll, welches zur Vorlage beim Bauamt und zur Orientierung für die bauausführende Firma dient. Während des Rohbaus wird darüber hinaus häufig vom Bauaufsichtsamt eine Kontrolle über die Einhaltung der Grundrissflächen und Höhenlagen gefordert. Selbstverständlich erfassen wir auch hier die erforderlichen Daten und bereiten diese entsprechend den Anforderungen der Behörde auf.

Für weitere technische Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.